Lettland beschließt Krypto-Steuerreform mit einmaligem 10-Prozent-Fenster
Die Saeima hat am 15. Oktober 2026 dringliche Änderungen des Einkommensteuergesetzes beschlossen: ein einmaliges Deklarationsfenster 2027 mit 10 Prozent auf Bestände zum 31. Dezember 2026.
Das lettische Parlament hat am 15. Oktober 2026 eine umfassende Reform der Krypto-Besteuerung verabschiedet, die Inhabern 2027 ein einmaliges Deklarationsfenster mit einem Pauschalsatz von 10 Prozent eröffnet. Die Saeima nahm die als dringlich eingestuften Änderungen des Einkommensteuergesetzes an, wie die Saeima in ihrer Mitteilung erklärt.
Einmalige Erklärung zum Stichtag 31. Dezember 2026
Wer zum 31. Dezember 2026 Kryptowerte hält, kann diese im Zeitraum vom 1. April bis zum 31. Mai 2027 einmalig erklären. Die Steuer beträgt 10 Prozent des Marktwerts am Stichtag, unabhängig vom ursprünglichen Kaufpreis. Eine Korrektur der Erklärung ist bis zum 30. Juni 2027 möglich, die Zahlung ist bis zum 23. Juli 2027 auf das einheitliche Steuerkonto fällig.
Das Angebot gilt für Bestände bei EU-lizenzierten Krypto-Dienstleistern ebenso wie für Coins in der eigenen Wallet. Wer bereits wegen Steuerproblemen im Zusammenhang mit Krypto-Einkünften in einem Verfahren steckt, ist von den Neuregelungen ausgeschlossen.
Die Regelung richtet sich nach Angaben des Premierministerberaters Didzis Dejus ausdrücklich an Inhaber, die vor Jahren gekauft haben und keine Nachweise über den Kaufpreis mehr haben. Eine einmalige Erklärung eröffnet ihnen einen Weg, offene Steuerschulden zu einem festen Satz abzuwickeln.
Steuer erst beim Auszahlen statt bei jedem Trade
Neben dem Deklarationsfenster führt Lettland ein Investmentkonto-Modell für Krypto ein. Besteuert wird erst, wenn Auszahlungen aus dem Konto die eingezahlten Beträge übersteigen; einzelne Trades innerhalb des Kontos bleiben steuerfrei. Diese Konten gibt es nur über EU-lizenzierte Anbieter nach der MiCA-Verordnung.
Die Reform knüpft zugleich an die EU-Richtlinie DAC8 an, die den automatischen Austausch von Steuerinformationen zwischen den Mitgliedstaaten regelt. Für deutsche Leser zeigt sich hier ein Modell, das Kryptowerte eher wie Wertpapiere behandelt statt wie einzelne Veräußerungsgeschäfte.
Viele Details stehen noch aus
Die Ministerkabinett-Verordnungen zur Umsetzung werden bis zum 30. Dezember 2026 erwartet, das Gesetz ist damit noch nicht vollständig in Kraft gesetzt. Dejus äußerte in einem Interview beim UN:BLOCK Fintech-Kongress in Riga zudem, Privatpersonen könnten ab 2027 ihre Steuern in Kryptowährung zahlen. Das Finanzministerium habe dem Plan zugestimmt, die technische Umsetzung mit einem Zahlungsdienstleister stehe aber noch aus.
Dejus sagte zu den Zahlungen wörtlich: „Ich glaube, dass das im kommenden Jahr stattfinden wird.“ Welche Anbieter und welche Coins dafür infrage kommen, hat weder das Ministerium noch er genannt.

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