Dubais Virtual Assets Regulatory Authority (VARA) hat sieben Krypto-Unternehmen verwarnt, die fälschlicherweise behaupten, in der Stadt registriert und lizenziert zu sein.
Die Liste umfasst Koto Crypto, Finchain, Crypto Force, Coin Cashy, BTC Bay, XT.com und Stabit, die alle außerhalb der VARA-Vorschriften tätig sind.
Koto Crypto, das seinen Sitz im Dubai Multi Commodities Center (DMCC) hat, ist seit 2023 als OTC-Kryptoanbieter tätig, verfügt aber nicht über die erforderliche Lizenz. VARA zufolge entsprechen die über diese Plattform abgewickelten Transaktionen nicht den lokalen Vorschriften, so dass die Nutzer potenziellen finanziellen Risiken und rechtlichen Konsequenzen ausgesetzt sind. In ähnlicher Weise wurde Finchain, ein weiteres in der DMCC registriertes Unternehmen, wegen des Betriebs ohne ordnungsgemäße behördliche Genehmigung angeklagt, und seine Website ist derzeit wegen Wartungsarbeiten außer Betrieb.
Weitere Unternehmen, die unter Beobachtung stehen, sind Crypto Force, Coin Cashy und BTC Bay, deren Website offline gegangen ist. Gegen Stabit, das mit Genesis Digital Assets Commercial Brokers verbunden ist, wird ebenfalls wegen der Erbringung unregulierter Krypto-Handelsdienstleistungen ermittelt. Darüber hinaus wurde XT.com, eine Plattform mit einer bedeutenden Online-Fangemeinde, vor kurzem Opfer eines $1.7-Millionen-Dollar-Hacks, der zur Aussetzung der Abhebungen führte. Die Plattform bezeichnete den Vorfall zunächst als „Wallet-Upgrade“, später wurde er jedoch als Hack bestätigt.
Die VARA hat eine dringende Empfehlung an die Nutzer herausgegeben, diese nicht lizenzierten Plattformen zu meiden. Sie betonte, dass alle Werbeaktivitäten oder Dienstleistungen, die von diesen Unternehmen angeboten werden, in Dubai verboten sind. Die Aufsichtsbehörde warnte ferner, dass die Nutzer ohne vorherige Ankündigung mit Zugangsbeschränkungen zu diesen Websites konfrontiert werden könnten, und forderte sie dringend auf, sofortige Schritte zum Schutz ihres Vermögens zu unternehmen.
Diese Warnungen folgen auf eine Reihe von Durchsetzungsmaßnahmen der VARA, einschließlich Unterlassungsanordnungen und Geldstrafen für Unternehmen, die gegen Marketing- und Lizenzierungsvorschriften verstoßen haben. Die Aufsichtsbehörde hat erklärt, dass weitere Verstöße bis zum Jahresende zusätzliche Strafen nach sich ziehen werden.
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