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SEC bestätigt, dass Proof-of-Work-Mining von den Wertpapiergesetzen ausgenommen ist

21.03.2025 14:00 1 Minute Lesezeit Alexander Zdravkov
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SEC bestätigt, dass Proof-of-Work-Mining von den Wertpapiergesetzen ausgenommen ist

Die US-Regulierungsbehörden haben klargestellt, dass das Proof-of-Work-Mining (PoW) von Kryptowährungen nicht unter das Bundeswertpapiergesetz fällt. Damit bieten sie Minern, die sich vor einer möglichen Aufsicht fürchten, Erleichterung.

Die Abteilung für Unternehmensfinanzierung der SEC bestätigte, dass PoW-Mining-Unternehmen, ob einzeln oder in Pools, keine Transaktionen bei der Behörde registrieren müssen.

Die Entscheidung basiert auf dem Howey-Test, der feststellt, ob eine Investition eine Gewinnerwartung beinhaltet, die von den Leistungen anderer abhängt. Da PoW-Mining unabhängig und nicht als Investitionsvertrag betrieben wird, stuft die SEC es nicht als Wertpapiertransaktion ein.

Diese Klarstellung zerstreut die Bedenken, dass die Strafverfolgungsbehörde der SEC Miner ins Visier nehmen könnte, insbesondere angesichts der bisherigen harten Maßnahmen der Behörde gegen betrügerische Mining-Systeme.

Obwohl Bitcoin stets als Handelsware angesehen wurde, hatten frühere Fälle – wie die Betrugsvorwürfe gegen Green United – Befürchtungen vor umfassenderen regulatorischen Maßnahmen gegen legitime Mining-Aktivitäten geweckt.

Trotz dieser Erleichterung stehen Miner weiterhin vor weiteren regulatorischen Herausforderungen, wie z. B. staatlicher Kontrolle, Umweltbedenken und möglichen zukünftigen Gesetzen zur Reduzierung von CO2-Emissionen.

Diese Entscheidung der SEC sorgt jedoch für mehr Rechtsklarheit, verringert die Unsicherheit im Zusammenhang mit dem Betrieb von PoW-Mining-Projekten in den USA und bietet ein stabileres regulatorisches Umfeld für das Wachstum der Branche.

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