Arthur Hayes, der Mitbegründer von BitMEX, hat seine Zweifel an dem jüngsten Vorschlag von US-Präsident Donald Trump für eine nationale Kryptowährungsreserve geäußert.
In einer unverblümten Reaktion auf Trumps Ankündigung bezeichnete Hayes diese als bloße „Worte“ und stellte ihre praktische Durchführbarkeit in Frage, insbesondere ohne die erforderliche finanzielle Unterstützung.
Er wies darauf hin, dass eine solche Reserve, um wirksam zu sein, die Zustimmung des Kongresses benötigen würde, um auf die Mittel zugreifen zu können, etwas, das Trump noch nicht sichergestellt hat.
Trotz der anfänglichen Marktaufregung nach Trumps Vorschlag, dass Bitcoin (BTC), Ethereum (ETH), Solana (SOL), XRP und Cardano (ADA) Teil der Reserve sein könnten, bleibt Hayes unbeeindruckt.
Während er einen langfristigen positiven Ausblick auf Kryptowährungen beibehält, machte er deutlich, dass er seine Bestände vorerst nicht aufstocken würde.
Im Gegensatz dazu vertrat Changpeng Zhao (CZ) von Binance eine hoffnungsvollere Sichtweise, indem er andeutete, dass in Zukunft weitere wertvolle Vermögenswerte in die Reserve aufgenommen werden könnten, und ermutigte die Gemeinschaft, optimistisch zu bleiben.
In US-Finanzkreisen macht man sich auf einen möglichen Umbruch gefasst, denn Berichten zufolge erwägt der Vorsitzende der Federal Reserve, Jerome Powell, seinen Rücktritt.
Changpeng Zhao, der ehemalige CEO von Binance, hat Berichten zufolge Krypto-Projekte unterstützt, die mit der Trump-Familie in Verbindung stehen, während er sich privat um eine Begnadigung durch den Präsidenten bemühte, so ein Bericht von Bloomberg News vom 11. Juli.
Coinbase hat einen wichtigen Schritt zur Erweiterung seiner dezentralen Finanzpräsenz (DeFi) unternommen, indem es das Führungsteam von Opyn Markets, einem prominenten Namen im Bereich der DeFi-Derivate, an Bord holte.
Grayscale Investments hat die US-Börsenaufsichtsbehörde (SEC) aufgefordert, die Auflegung seines Multi-Crypto-Fonds – des Grayscale Digital Large Cap Fund – zuzulassen. Sie argumentiert, dass weitere Verzögerungen gegen gesetzliche Fristen verstoßen und den Anlegern schaden.