Die anhaltende Debatte über die regulatorische Behandlung von Stablecoins im Rahmen der EU-Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCA) hat sich verschärft.
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) gab vor kurzem weitere Einblicke in die Anwendung von MiCA auf Stablecoins, die die neuen Regeln nicht erfüllen. Binance kündigte am 3. März Pläne an, mehrere Stablecoins, darunter USDT von Tether, von seiner Plattform für Nutzer im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zu entfernen. Trotzdem werden die Nutzer auch nach dem für den 31. März angesetzten Delisting noch in der Lage sein, diese Token einzuzahlen und abzuheben.
In einer offiziellen Erklärung stellte die ESMA klar, dass die Bereitstellung von Verwahrungs- oder Transferdienstleistungen für nicht konforme Stablecoins nicht gegen das MiCA verstößt. Die Behörde stellte fest, dass diese Handlungen nicht als „öffentliches Angebot“ im Sinne der Verordnung gelten. Sie riet jedoch, dass Krypto-Dienstleister vorrangig Dienstleistungen einstellen sollten, die es Nutzern ermöglichen, diese Token zu erwerben.
Diese Klarstellung hat weitere Verwirrung gestiftet, da die Bestimmungen des MiCA weiterhin unterschiedlich interpretiert werden. Die Regulierungsbehörde erinnerte die Kryptoanbieter auch daran, dass sie bis Ende März reine Verkaufsdienste anbieten dürfen, damit die Anleger ihre Positionen aufgeben können.
Trotzdem bleibt die Frage, wie MiCA auf nicht konforme Stablecoins anzuwenden ist, ungelöst. Es gibt anhaltende Debatten über den Anwendungsbereich der Verordnung und ihre Anwendung auf Sektoren wie tokenisierte Real-World-Assets und Staking.
Während die europäischen Aufsichtsbehörden die Anpassung des Marktes an MiCA genau beobachten, setzt sich die Branche weiterhin mit den Auswirkungen der neuen Gesetze und ihren Folgen für etablierte Kryptopraktiken auseinander.
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