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US-Gericht entscheidet zu Gunsten von Bitfinex bei Bitcoin-Wiederherstellung nach Hack von 2016

16.01.2025 20:00 2 Minute Lesezeit Alexander Zdravkov
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US-Gericht entscheidet zu Gunsten von Bitfinex bei Bitcoin-Wiederherstellung nach Hack von 2016

Ein Bundesgericht hat die Rückgabe von 94,643 BTC, die nach dem Bitfinex-Hack 2016 beschlagnahmt wurden, an die Börse angeordnet.

Diese Entscheidung geht auf freiwillige Rückzahlungsvereinbarungen im Rahmen von Einigungen mit den verurteilten Hackern Heather Morgan und Ilya Lichtenstein zurück.

Das Gericht entschied, dass Bitfinex das Hauptopfer des Hacks ist, wodurch seine Nutzer nach US-Recht nicht als „Opfer“ eingestuft werden. Sowohl die verurteilten Personen als auch iFinex, die Muttergesellschaft von Bitfinex, haben dies in früheren Vereinbarungen anerkannt. Der beschlagnahmte Bitcoin wird nun an die Börse überwiesen, wobei die gewaschenen Gelder gesondert eingezogen werden müssen.

Um die durch den Hack entstandenen Verluste der Nutzer auszugleichen, plant Bitfinex die Rückgabe von Recovery Right Tokens, die an betroffene Kunden ausgegeben wurden. Darüber hinaus werden 80% der wiedererlangten Gelder in den Rückkauf und die Verbrennung von UNUS SED LEO-Token fließen, einem nach dem Hack geschaffenen Schuldtoken. Dieses Rückkaufprogramm wird voraussichtlich 18 Monate dauern und hat bereits einen 4%igen Anstieg der LEO-Token-Preise ausgelöst.

Während ein großer Teil der gestohlenen Bitcoin wiederbeschafft wird, sind noch etwa 25,000 BTC an fortgeschrittene Geldwäschemethoden wie Peel Chains und Mixer gebunden. Diese Gelder unterliegen gesonderten Verfallsverfahren, da es schwierig ist, sie direkt mit dem ursprünglichen Diebstahl in Verbindung zu bringen.

Morgan und Lichtenstein wurden wegen ihrer Rolle bei der Wäsche der gestohlenen Gelder zu 18 Monaten bzw. fünf Jahren Haft verurteilt. Das Urteil stellt einen wichtigen Präzedenzfall für die Anerkennung von Krypto-Eigentumsrechten dar und könnte künftige Fälle beeinflussen, wie z. B. solche, bei denen es um FTX-Kundengelder geht.

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