Die Risikokapitalgesellschaft Paradigm mischt sich in den hochbrisanten Rechtsstreit um Roman Storm, Mitbegründer des Krypto-Mixers Tornado Cash, ein und fordert das Gericht auf, klar zu definieren, was unter dem Betrieb eines Geldtransferdienstes zu verstehen ist.
In einem neu eingereichten Amicus-Schriftsatz argumentiert die Kanzlei, dass die Regierung beweisen muss, dass Storm wissentlich Benutzergelder kontrolliert und Finanztransaktionen erleichtert hat – und nicht nur, dass er Software geschrieben hat.
Das Rechtsteam von Paradigm unter der Leitung von Katie Biber und Gina Moon sagt, dass die Haltung der Staatsanwaltschaft das Gesetz verdreht und etablierte Leitlinien des Finanzministeriums und der FinCEN ignoriert, die in der Vergangenheit stets die Auffassung vertreten haben, dass die Entwicklung von Software allein nicht als Geldtransfer gilt. Eine strafrechtliche Verurteilung von Storm würde einen gefährlichen Präzedenzfall schaffen, der Innovationen in den Bereichen Kryptowährungen, Open-Source-Technologie und sogar KI behindern könnte.
Im Mittelpunkt des Verfahrens stehen Vorwürfe, Storm habe über Tornado Cash mehr als 1 Milliarde US-Dollar gewaschen. Da es sich jedoch um eine nicht-verwahrende Plattform handelt und die Entwickler keine Kontrolle über die Vermögenswerte haben, ist Paradigm der Ansicht, dass die Anwendung der Geldtransfergesetze in diesem Fall deren Bedeutung bis zur Unkenntlichkeit ausdehnt.
Der Prozess gegen Storm ist für den 14. Juli angesetzt. Eine Anklage wurde bereits fallen gelassen, nachdem ein Memo des DOJ klarstellte, dass Mixer nicht illegal sind, wenn die Entwickler die Gelder der Nutzer nicht verwalten. Dennoch warnt Paradigm, dass eine Verurteilung von Storm dazu führen könnte, dass Programmierer rechtlich für die Nutzung ihrer Tools durch andere haftbar gemacht werden könnten – was die Grundlagen der dezentralen Softwareentwicklung gefährden würde.
Der Rechtsstreit zwischen dem Coin Center und dem US-Finanzministerium über die gegen Tornado Cash verhängten Sanktionen ist nach einer gemeinsamen Entscheidung, das Verfahren einzustellen, offiziell zu Ende gegangen.
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