{"id":143395,"date":"2024-12-18T16:00:11","date_gmt":"2024-12-18T14:00:11","guid":{"rendered":"https:\/\/cryptodnes.bg\/de\/?p=143395"},"modified":"2024-12-18T13:19:43","modified_gmt":"2024-12-18T11:19:43","slug":"bybit-beendet-dienste-fuer-franzoesische-nutzer-unter-dem-druck-der-regulierungsbehoerden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/cryptodnes.bg\/de\/bybit-beendet-dienste-fuer-franzoesische-nutzer-unter-dem-druck-der-regulierungsbehoerden\/","title":{"rendered":"Bybit beendet Dienste f\u00fcr franz\u00f6sische Nutzer unter dem Druck der Regulierungsbeh\u00f6rden"},"content":{"rendered":"

Den betroffenen Nutzern wird empfohlen<\/a><\/strong>, ihre Gelder vor Ablauf der Frist abzuheben, um St\u00f6rungen beim Zugriff auf ihre Verm\u00f6genswerte oder deren \u00dcbertragung zu vermeiden.<\/p>\n

Um die Nutzer zu unterst\u00fctzen, wird Bybit alle nicht beanspruchten Gelder \u00fcber 10 USDC<\/a> <\/strong>an Coinhouse, einen lizenzierten franz\u00f6sischen Krypto-Verwahrer, \u00fcberweisen. Diejenigen, die auf diese Gelder zugreifen m\u00f6chten, m\u00fcssen eine Identit\u00e4tspr\u00fcfung bei Coinhouse durchf\u00fchren. Bei Konten mit einem Guthaben von weniger als 10 USDC wird eine K\u00fcndigungsgeb\u00fchr von 10 USDC f\u00e4llig, die vom Restguthaben abgezogen wird.<\/p>\n

Als Grund f\u00fcr diese Entscheidung nannte Bybit die zunehmenden regulatorischen Einschr\u00e4nkungen in Frankreich. Nach dem 8. Januar wird der Transfer von Verm\u00f6genswerten zu Coinhouse beginnen, wobei Abhebungen vor\u00fcbergehend bis zum 16. Januar 2025 ausgesetzt werden. Nutzer, die ihre Konten verifiziert haben, k\u00f6nnen \u00fcber Coinhouse auf die Gelder zugreifen. Nutzer ohne ein Coinhouse-Konto m\u00fcssen sich jedoch registrieren und die KYC durchf\u00fchren.<\/p>\n